Verkehrsrecht; Blitzmarathon
Vorsicht!!! sogenannter 24-Stunden-Blitz-Marathon in NRW am Freitag den 10.2.2012
Das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW teilt auf der Homepage der Landesregierung mit, dass am 10.Februar 2012 im Rahmen eines sogenannten 24-Stunden-Blitz-Marathons "mit der gesamten Palette polizeilicher Maßnahmen" Geschwindigkeitsüberschreitungen ermittelt werden sollen. Anlass für den Blitz-Marathon sei laut der Landesregierung die ansteigende Zahl von Geschwindigkeitsunfällen in NRW. Die Polzei verspricht sich von der Aktion eine Sensbilisierung der Verkehrsteilnehmer für die Gefahren zu schnellen Fahrens.
Wir raten unseren Mandanten, nicht nur am 10. Februar 2012, zu einer verantwortungsbewussten Fahrweise. Davon unberührt bleibt, dass zur Verhängung von Bußgeldern oder gar einem Fahrverbot nicht der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern deren Nachweis erforderlich ist. Wir verteidigen seit Jahren im Bereich des Bußgeldrechts und kennen die Schwächen der verschiedenen Messmethoden.