Swapvertrag

BGH hat am 20.01.2015 ein weiteres Swap-Urteil verkündet (XI ZR 316/13)

Mittwoch, Januar 21st, 2015 | Aktuelle Beiträge und Urteile, Allgemein - Beiträge, Bankrecht

Mit Spannung wurde die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages erwartet. Leider bringt diese Entscheidung für die Swapverträge von Kommunen nicht viel Neues.

Denn nach Auffassung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs war die beklagte Bank bereits aus Rechtsgründen nicht verpflichtet, den Kläger über den – von ihm behaupteten – negativen Marktwert des empfohlenen Swap-Vertrages aufzuklären. In dem zu entschiedenen Fall war nämlich bereits die Bank nicht Vertragspartner des Swap-Vertrages. Aus diesem Grunde war die Bank nicht verpflichtet über den mit der Einstrukturierung einer Marge entstehende Interessenkonflikt aufzuklären (anfängliche negative Marktwert).

Nur für den Fall, dass bei der Bank ein solcher Interessenkonflikt nicht vorliegt (beratene Bank ist nicht auch Vertragspartner des Swap-Vertrages), hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Empfehlung des Swap-Vertrages trotz des anfänglichen negativen Marktwertes einer anleger- und anlagegerechten Beratung entsprechen kann.

Allerdings ist dieser Interessenkonflikt in der Regel bei einem Zwei-Personen-Verhältnis gegeben. In diesen Fällen hat die Bank die Beratung des Kunden übernommen und ist gleichzeitig Vertragspartei des Swap-Vertrages geworden. In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 22.03.2011 (XI ZR 33/10) entschieden, dass der Interessenkonflikt offenzulegen ist.

Für Fragen zu dem Thema Swapverträge und derivative Finanzierungsinstrumente steht Ihnen  Rechtsanwalt Mäkel als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an unseren Standorten in Düsseldorf und Wuppertal gerne zur Verfügung.

 

Tags: BGH, Derivate, Düsseldorf, Fachanwalt Bankrecht, Swap, Swapgeschäft, Swapvertrag, Verjährung, Wuppertal

zurück

Attorneys donner und partner in Wuppertal and Köln
graue Box
Wuppertal:         Tel.:    0202 - 42 97 65 0
info@dp-anwalt.de  |  Kontaktformular
  • Home
  • Rechtsanwälte
  • Rechtsgebiete
  • Kontakt
  • Vollmachten
  • Arbeitsweise

  • Rechtsanwälte
    • Rechtsanwalt Dr. David Donner
    • Rechtsanwalt Niels Peters
    • Rechtsanwalt Jens Mäkel
    • Rechtsanwalt Markus Christmann LL.M.
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Außenhandelsrecht
    • Bankrecht
    • Strafrecht
    • Bußgeldverfahren
    • Verkehrsrecht
    • Speditions- und Transportrecht
    • Derivatgeschäfte
    • Verwaltungsrecht
    • Mietrecht
    • Familienrecht
    • Versicherungsrecht
  • Service
    • Korrespondenzmandate
    • Vollmachten
    • Glossar
    • Links
  • Allgemeines
    • Arbeitsweise
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Fachanwalt für Verkehrsrecht
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Kontakt
    • Online-Kontaktformular
    • Veröffentlichungen

©  donner & partner Rechtsanwälte
Wuppertal
  • Impressum
  • Sitemap
 | 
Suche  
Switch site
  • Switch to our mobile site
Kanzlei donner und partner Rechtsanwälte Wuppertal und Düsseldorf
RSS-Feed von donner & partner Rechtsanwälte
  • Veröffentlichungen
  • Recht aktuell
  • Karriere