Befristung

EUGH erlaubt aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge bei sachlichem Grund

Der EUGH hat in einem neuen Urteil die derzeiige Rechtslage bestätigt, wonach befristete Arbeitsverträge auch hintereinander abgeschlossen werden können, wenn hierfür ein sachlicher Grund angeführt werden kann. Sogenannte Kettenverträge bleiben damit grundsätzlich legal. Der EUGH weist indes darauf hin, dass insbesondere bei mehrmaliger vorhergehender Befristung, das vorliegen eines sachlichen Grundes genau zu prüfen sei. Ein sachlicher Grund für die Befristung liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass der Bedarf  an der Arbeitskraft aller Wahrscheinlichkeit nach nur "vorübergehend" besteht. Wir raten allen betroffenen Arbeitnehmern im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einzuholen. Für Fragen steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peters gerne zur Verfügung.

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