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Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. André Neumann, Fachanwalt für Strafrecht, vertritt seit Jahren bundesweit Mandanten in allen strafrechtlichen Fragen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ dürfen zugelassene Rechtsanwälte führen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und nachgewiesen haben. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zudem hat jeder Rechtsanwalt, der Fachanwalt bleiben möchte, jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet ausreichend fortgebildet hat.
Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist die mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse. Hierfür muss der Rechtsanwalt in der Regel einen Fachanwaltslehrgang absolvieren, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Darüber hinaus müssen vom Rechtsanwalt im Fachanwaltslehrgang insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen bestanden werden. Der Fachanwaltslehrgang vermittelt Kenntnisse in der Methodik und dem Recht der Strafverteidigung sowie den Grundzügen der maßgeblichen Hilfswissenschaften, im materiellen Strafrecht, einschließlich dem Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Strafverfahrensrecht, einschließlich dem Jugendstrafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht.
Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Strafrechts durch den Nachweis von mindestens 60 Fällen innerhalb der letzten drei Jahre nach. Dabei muss er zudem in dieser Zeit an 40 oder mehr Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder einem höheren Strafgericht teilgenommen haben.
Rechtsanwalt Dr. André Neumann ist die Berechtigung zum Führen des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen worden.
donner & partner verfügen im Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht über eine Fachanwaltschaft. Haben Sie Fragen in Bezug auf das Strafrecht oder Strafprozessrecht? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0202 4297650 oder schreiben Sie an info@dp-anwalt.de.