Verwaltungsrecht - Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht Wuppertal

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Staatsverwaltung (Executive) und als solches Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern. Innerhalb des Verwaltungsrechtes wird zwischen allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht unterschieden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung bzw. ihrer Tätigkeit fest, die dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren -unabhängig vom jeweils betroffenen Sachgebiet- vorzufinden sind und Anwendung finden können.
Im allgemeinen Verwaltungsrecht werden insbesondere geregelt:

  • die Handlungsformen der Verwaltung (Bsp. Verwaltungsakt, Satzung)
  • Verwaltungsverfahren, insbesondere Rechte und Pflichten aller Verfahrensbeteiligten (Bsp.: Zustellung, Anhörung)
  • Zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen ( Bsp.: Zwangsgeld, Ersatzvornahme)

Gesetzlich geregelt ist die Verwaltungstätigkeit des Bundes im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz). Für die Verwaltungsbehörden auf Landesebene besteht ein entsprechendes Landesgesetz, welches für das Bundesland NRW das VwVfG NRW ist.
Für das Verwaltungsgerichtsverfahren sind die entscheidenden Normen in der VwGO verankert (Verwaltungsgerichtsordnung). Das Verfahren regelt den Rechtsschutz gegenüber Handlungen der Verwaltung.
Für die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen besteht auf Landes- und auf Bundesebene das jeweilige VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz).

Das besondere Verwaltungsrecht

Das besondere Verwaltungsrecht umfasst die Erfordernisse für die speziellen einzelnen Verwaltungsaufgaben. Die Regelungen treten neben die des allgemeinen Verwaltungsrechts und ergänzen oder modifizieren diese.

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