Straßen- und Wegerecht - Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht Wuppertal
Straßen- und Wegerecht
Straßen- und Wegerecht ist das öffentliche Sachenrecht an Straßen., Wegen und Plätzen der Allgemeinheit.
Straßen werden regelmäßig dem Gemeingebrauch gewidmet (§6,17 StrWG NRW).
Dabei wird regelmäßig der Träger der Straßenbaulast festgelegt.
Im Rahmen der Widmung ist jeder durch den Gemeingebrauch berechtigt, die Straßen zu nutzen (Bsp.: Kommunikativer Gemeingebrauch durch das verteilen von Flugblättern). Möchte ein Bürger die Straße entgegen ihrer Widmung vorrangig zu kommerziellen Zwecken nutzen, liegt eine genehmigungsbedürftige Sondernutzung nach § 18 StrWG NRW vor (Bsp. Gastwirt will eine Freischankfläche auf der Straße einrichten).
Unsere Tätigkeit für unsere Mandanten kann daher umfassen:
- Prüfung von gemeindlichen Maßnahmen die in Ihre Rechte eingreifen (Widmung)
- Erwirkung von Sondernutzungserlaubnissen
- Abwehr von behördlich genehmigten Sondernutzungserlaubnissen anderer Personen, die in Ihre Rechte eingreifen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Rechtsanwältin Anna Orlowa unter info@dp-anwalt.de oder Tel. 0202-4297650 gerne zur Verfügung.
Anna Orlowa
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