Nötigung im Straßenverkehr - Rechtsanwalt Wuppertal, Anwalt Wuppertal, Arbeitsrecht Wuppertal, Strafrecht Wuppertal

Nötigung im Straßenverkehr

Die Nötigung im Straßenverkehr begangen ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bedroht. Ein diesbezüglicher Vorwurf ist daher besonders ernst zu nehmen. Indes birgt die Verteidigung gegen den Vorwurf der Nötigung in sehr vielen Fällen sehr gute Erfolgschancen.

Anders als offensichtlich manche Strafverfolgungsorgane zu meinen scheinen ist längst nicht jedes Verhalten durch das sich ein vermeindliches Opfer genötigt fühlt auch eine Nötigung im Sinne des Strafrechts. Die entsprechenden, von der Rechtssprechung entwickelten Kriterien legen im Hinblick auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts strenge Maßstäbe an.

Längst nicht jede(s)

- Verhinderung des Überholens
- Schneiden nach Überholvorgang
- Versperren eines Weges zur Hinderung der Weiterfahrt
- Erzwingen des Überholens durch Verdrängen von der Überholspur
- Andauerndes Hupen oder Blinklicht
- Nebeneinander herfahren
- Fahrbahnwechsel oder Ausbremsen
- Auseinandersetzung um freien Parkplatz

hält diesen Kriterien im Ergebnis stand. Viele Entscheidungen hängen gerade im Bereich der Nötigung an vermeidlich “kleinen Details”, die dem juristischen Laien zumeist nicht bekannt ist.

Sollten Sie vom Vorwurf der Nötigung betroffen sein ist es ratsam frühzeitig, soweit irgend möglich vor einer Äußerung zur Sache, einen Anwalt einzuschalten.

Rechtsanwalt Dr. David Donner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und im Strafrecht promoviert. Er verteidigt bundesweit.

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