Trunkenheitsfahrt - Rechtsanwalt Wuppertal, Anwalt Wuppertal, Arbeitsrecht Wuppertal, Strafrecht Wuppertal

Trunkenheitsfahrt
Der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt bedeutet für den Beschuldigten zumeist den sofortigen -vorläufigen- Verlust der Fahrerlaubnis. Den Mandanten möglichst schnell den Besitz der Fahrerlaubnis zu bringen ist mithin erstes Verteidigungsziel.

Gerade im Bereich der Trunkenheitsfahrt gilt: Wer nicht in den “Genuß” der allgemeinen Tarife kommen will muss sich professionell verteidigen.

Mancher Beschuldigte hat gewisserweise das “Glück”, dass die Blutabnahme ohne richterlicher Anordnung erfolgte und damit nach herrschender Rechtsprechung unverwertbar ist. In anderen Fällen lässt sich durch Besuch einer verkehrstherapeutischen Maßnahme die Entziehung der Fahrerlaubnis abwenden oder zumindest die Sperrzeit deutlich verkürzen. In jedem Fall gilt, dass die Verteidigung stets auch im Hinblick auf die Fahrerlaubnisakte der Verwaltungsbehörde zu erfolgen hat, die den Fall nach Abschluss des Strafverfahrens in jedem Fall nochmals unter den verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung zu überprüfen hat.

Rechtsanwalt Dr. David Donner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und im Strafrecht promoviert. Er verteidigt seit Jahren Mandanten gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr.
Sprechen Sie uns an unter info@dp-anwalt.de oder
Tel. 0202-4297650.

zurück

Trunkenheitsfahrt, Rechtsanwälte donner und partner in Wuppertal und Köln
Wuppertal: Köln:
Tel. 0202 - 4 29 76 50    Tel. 0221 - 58 47 83 00
Fax 0202 - 4 29 76 51 Fax 0221 - 58 47 83 01
info@dp-anwalt.de | Kontaktformular