Fahrlässige Körperverletzung - Rechtsanwalt Wuppertal, Anwalt Wuppertal, Arbeitsrecht Wuppertal, Strafrecht Wuppertal

Fahrlässige Körperverletzung

Aufgrund der enormen Zunahme des Straßenverkehrsaufkommens stehen Verkehrsunfälle heutzutage auf der Tagesordnung. Leider bleibt es nicht immer nur bei Blechschäden. Kommen Personen zu Schaden kommt in der Regel der § 229 StGB zu tragen.
Es handelt sich in solchen Fällen um eine Fahrlässige Körperverletzung.
Kommt es zur Anzeige und einem Strafverfahren sieht das Gesetz einen Strafmaß eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Hierzu kommen laut Bußgeldkatalog noch ein eventuelles Verwarnungsgeld und 5 Punkte im Verkehrszentralregister in Flenßburg.
Welche Strafe im Einzelnen zu erwarten ist ergibt sich aus den Umständen des konkreten Falles.
Es bleibt in der Regel nicht nur bei strafrechtlichen Konsequenzen. An eine fahrlässige Körperverletzung schließen sich in der Regel auch Fragen bezüglich Schadensersatzansprüchen, Verdienstausfall oder Übernahme von Behandlungskosten an.
Aufgrund des Ausmaßes der eventuell auf Sie zukommenden Konsequenzen sollten sie sich bereits frühzeitig mit einem qualifizierten Anwalt über die weitere Vorgehensweise beraten.

Rechtsanwalt Dr. David Donner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und im Strafrecht promoviert.

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