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Steuerstrafrecht
Über Jahre hinweg durfte man annehmen, dass die Wahrscheinlichkeit wegen Steuerhinterziehung tatsächlich belangt zu werden letztlich gering ist. Dieser Umstand hat sich grundlegend geändert. Befeuert von einem tatsächlichen oder vermuteten gesamtgesellschaftlichen Klima hat der Staat die Steuerfahndung mit Personal und weiteren Kompetenzen “aufgerüstet”. Namhafte Verfahren, wie gegen den Ex-Postchef Zumwinkel, stehen beispielhaft für einen neuen, bewusst offen zu Tage getragenen Ermittlungseifer, der, wie Umstände des Ankaufs des Belastungsmaterials durch den BND zeigt, eine bisher nicht gekannte Qualität aufweist und Grenzen der Rechtsstaatlichkeit austestet wenn nicht gar überschreitet. Auch die Bereitschaft der Gerichte empfindliche Strafen zu verhängen ist gewachsen.
Die Beratung in Steuerstrafsachen hat dieser Situation durch eine verstärkte Präventivberatung, etwa über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der “Selbstanzeige” Rechnung zu tragen.
Ist das Verfahren erst einmal eröffnet, gilt es heute mehr denn je die Ermittlungsergebnisse auf deren gerichtliche Verwertbarkeit zu überprüfen.
Rechtsanwalt Dr. David Donner ist im Strafrecht promoviert und verteidigt seit Jahren im Steuerstrafrecht.
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