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Revisionsrecht

Als ein auf das Revisionsrecht spezialisierter Strafverteidiger fertigt Herr Rechtsanwalt Dr. Neumann bundesweit Revisionen. Dabei betreut er zum einen Mandanten, die sch direkt an uns wenden. Darüber hinaus wird er aber auch von Berufskollegen mit der Fertigung entsprechender Revisionsschriftsätze beauftragt. 

Die strafrechtliche Revision ist ein auf die Beanstandung von Rechtsfehlern beschränktes Rechtsmittel. Eine weitere Verhandlung über den Tatvorwurf, wie bei der Berufung, findet im Revisionsverfahren also nicht statt. Vielmehr prüft das Revisionsgericht nur, ob dem Gericht, welches das angegriffene Urteil gefällt hat, hierbei rechtliche Fehler unterlaufen sind. Dies führt dann zur Urteilsaufhebung und völligen Neuverhandlung der Sache vor einem anderen Spruchkörper oder, wenn dies ohne weitere Erörterungen möglich ist, zu einer eigenen Sachentscheidung des zuständigen Revisionssenats. Wird eine sogenannte Sachrüge erhoben, überprüft dieser von sich aus aber nur, ob sich den schriftlichen Urteilsgründen selbst Rechtsfehler entnehmen lassen. Ein solcher ist vor allem eine unrichtige Anwendung des Gesetzes auf den vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt. Darüber hinaus kann ein Urteil hierbei aber auch dann aufgehoben werden, wenn es widersprüchliche bzw. sonst nicht nachvollziehbare Feststellungen enthält. Weiterhin prüft das Revisionsgericht auf die Sachrüge hin, ob notwendige Verfahrensvoraussetzungen fehlen oder etwaige Verfahrenshindernisse bestehen. Verfahrensfehler des Gerichts der Tatsacheninstanz können im Revisionsverfahren dagegen nur dann zur Urteilsaufhebung führen, wenn sie vom Revisionsführer ausdrücklich benannt und zudem in ausreichender Weise gerügt werden. Hierzu ist erforderlich, dass das gesamte Verfahrensgeschehen, ohne Rückgriff auf Anlagen, so vollständig vorgetragen wird, dass der Revisionssenat nur unter dieser Grundlage den behaupteten Verfahrensfehler überprüfen kann. Dabei stellt die Rechtsprechung inzwischen sehr hohe Anforderungen an die Vollständigkeit eines solchen Vortrages. Eine weitere Schwierigkeit für die Fertigung einer Revision besteht darin, dass die Begründungsfrist von lediglich einem Monat nach Zustellung der Urteilsgründe zumindest bei umfangreichen Strafsachen in der Regel sehr kurz bemessen ist. Das Auffinden und Anbringen einer fachgerechten Verfahrensrüge ist daher eine ausgesprochen anspruchsvolle Aufgabe, die nur von hierauf spezialisierten Strafverteidigern geleistet werden kann.

Rechtsanwalt Dr. David Donner ist im Strafrecht promoviert, Rechtsanwalt Dr. André Neumann im Strafprozessrecht. Er hat zudem eine Abhandlung zum Revisionsrecht verfasst und ist Fachanwalt für Strafrecht. Beide Anwälte verteidigen seit Jahren als auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte bundesweit.

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