Frachtrecht (Straße, Schiene, See und Luft) - Rechtsanwalt Wuppertal, Anwalt Wuppertal, Arbeitsrecht Wuppertal, Strafrecht Wuppertal

Frachtrecht (Straße, Schiene, See und Luft)
Das Frachtrecht bildet die Grundlage für die Beförderungen von Gütern im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr.
Der Frachtvertrag findet seine gesetzliche Kodifizierung in § 407 HGB.
Wie bei jedem synallagmatischem Vertragsverhältnis verpflichtet sich der Frachtführer, das Gut zum vereinbarten Bestimmungsort unversehrt und pünktlich zu liefern. Der Absender, als anderer Vertragspartner, hat seinerseits die vereinbarte Vergütung an den Frachtführer zu bezahlen.

Als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Frachtvertrages muss neben der Beförderung des Gutes zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrtzeugen gleichzeitig die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gelten vor allem werkvertragliche, dienstvertragliche und arbeitsrechtliche Regelungen.

Dem Gütertransport imanent ist die Güterbeförderungspflicht durch den Frachtführer. Der grundsätzliche Erfolg liegt somit in der Bewirkung eines Ortsveränderung des Gutes.
Gerade in diesem Zusammenhang treffen den Frachtführer zahlreiche Pflichten, die mit der Beförderung verbunden sind, hierzu zählen zahlreiche Obhutspflichten.

Gerade aus der Gegenseitigkeit des Vertrages können für beide Vertragsparteien zahlreiche rechtliche Probleme entstehen. Diese können haftungsrechtlichen insolvenzrechtlichen, schadensrechtlichen, versicherungsrechtlichen bis hin zu zollrechtlichen Aspekten reichen.
Wir von Donner und Partner Rechtsanwälte begleiten sie von der Vorbereitung über die Durchführung bis zum Abschluss der Beförderung in allen rechtlich relevanten Gebieten und den dazugehörigen Fragestellungen.

Sprechen Sie uns an unter info@dp-anwalt.de, Tel. 0202-4297650 oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.

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