Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbssrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Wettbewerb ist das prägende Element für das Mit- oder Gegeneinander im alltäglichen Geschäftsleben. Hieraus zieht der gewerbliche Rechtsschutz seine Berechtigung und gewinnt im Zeitalter der Hightech- und Informationsgesellschaft immer mehr an Bedeutung.

Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Immaterialgüterschutz. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom geistigen Eigentum. Die daraus erwachsenden gewerblichen Schutzrechte gestehen dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht zu, das es ihm ermöglicht den alleinigen Nutzen aus seinem geistigen Eigentum zu ziehen. Diese rechtliche Absicherung dient dem Schutz der Ideen vor Nachahmungen durch Dritte.

Das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst eine Fülle an Einzelrechtsgebieten und Gesetzen. Hierzu zählen insbesondere:

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