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GmbH-Recht

Das GmbH-Recht hat im Jahr 2008 eine wahre Revolution erfahren. Ziel des Gesetzgeber war es, klarere Strukturen zu schaffen und Unternehmensgründungen zu vereinfachen, ohne dabei die Grundgedanken der “beschränkten Haftung” aus dem Auge zu verlieren.

Insgesamt wurden die Rechte und Pflichten auf Gesellschafter- und auch Geschäftsführerebene in entscheidenden Bereichen neu strukturiert und wurden insbesondere die Vorgaben für Zeiten der Krise bzw. Insolvenzreife neu gefasst.

Seit Jahren beraten und vertreten wir Unternehmensgründer und Unternehmer, welche der Gesellschaftsform der GmbH den Vorzug geben. Die Reform des GmbH-Rechts hat sicherlich weiteren Beratungsbedarf und im Einzelfall sicherlich auch Handlungsbedarf begründet. Bei Fragen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Sprechen Sie uns an unter info@dp-anwalt.de oder
Tel. 0202-4297650.

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