Gaststättenrecht - Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht Wuppertal

Gaststättenrecht

Dieses ist zumeist im Bundes-Gaststättengesetz geregelt, welches ein lex specialis zur Gewerbeordnung darstellt.
Das Gaststättengesetz regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, sowie deren Umfang und eventuell zu erteilende Auflagen und die Versagungsgründe. Die Gaststättenverordnung NRW regelt die Zuständigkeit und die Details hierzu.
Bei einem Erlaubniserteilungs- oder Widerrufverfahren sieht sich der jeweilige Gewerbetreibende einer Vielzahl von beteiligten Behörde gegenüber (Bsp.:Gewerbeamt, Ordnungsamt, Brandschutzbehörde, Amt für Arbeitsschutz und Sicherheit ).

Unsere Tätigkeit für unsere Mandanten kann daher umfassen:

  • Durchsetzung der Gaststättenerlaubnis
  • Vorgehen gegen den Widerruf der Erlaubnis
  • Vorgehen gegen einzelne Auflagen für die Erteilung oder den Erhalt der Konzession
  • Vermittlung im Umgang mit den verschiedenen Behörden

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Rechtsanwältin Anna Orlowa unter info@dp-anwalt.de oder Tel. 0202-4297650 gerne zur Verfügung.

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Gaststättenrecht, Rechtsanwälte donner und partner in Wuppertal und Köln
Anna Orlowa - Rechtsanwälte donner und partner in Wuppertal und Köln

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