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Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Versorgungsausgleiches erfolgt eine Verteilung der Altersversorgung (Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Rentenversicherung, Anwartschaften aus berufsständigen Versorgungswerken und beamtenrechtliche Versorgungsansprüche). Lebensversicherungen werden berücksichtigt, wenn bei Vertragsende zwingend eine Rente gezahlt wird.
Der Versorgungsausgleich kann innerhalb des rechtlich zulässigen durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.

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