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Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl und Vermögen des Kindes Sorge zu tragen. Es wird grundsätzlich gemeinsam ausgeübt (auch nach Trennung und Scheidung). Das alleinige Sorgerecht kann einem Elternteil durch Beschluss des Familiengerichtes übertragen werden, wenn es für das Wohl des Kindes das Beste ist. Maßgeblich hierfür sind die Eignung zur Erziehung, Stabilität und Kontinuität in den Erziehungsverhältnissen, Bindung des Kindes an ein Elternteil bzw. Geschwister/Bezugspersonen und letztlich der Wille des Kindes.
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