Bauordnungsrecht - Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht Wuppertal
Bauordnungsrecht
Fast jede bauliche Nutzung eines Grundstücks bedarf der Genehmigung. Sowohl das „ob“, als auch das „wie“ sind gesetzlich geregelt.
Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt die Gefahrenabwehr. Auch die Baubehörden erfüllen damit Aufgaben der Gefahrenabwehr und fungieren somit als Ordnungsbehörden.
Die Bauordnung NRW enthält Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht.
Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen (Bsp.: Wohnhaus, Pool etc.).
Die Errichtung baulicher Anlagen bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Im Genehmigungsverfahren überprüft die zuständige Behörde, die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und die etwaige Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.
Unsere Tätigkeit für unsere Mandanten kann daher umfassen:
- Durchsetzung von Baugenehmigungen
- Frühzeitige Beratung bereits bei der Planung des Architekten
- Baurechtliche Einordnung des Baugrundstücks nach Lage (Bsp:: Innenbereich etc.)
- Befreiungsanträge nach §31 BauGB
- Darstellung und Begründung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich
- Die Verhinderung von unerwünschten Bauvorhaben der Nachbarschaft
- Die Vertretung bei der verwaltungsgerichtlichen Durchsetzung
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Rechtsanwältin Anna Orlowa unter info@dp-anwalt.de oder Tel. 0202-4297650 gerne zur Verfügung.
Anna Orlowa
| Wuppertal: | Köln: | ||
| Tel. | 0202 - 4 29 76 50 | Tel. | 0221 - 58 47 83 00 |
| Fax | 0202 - 4 29 76 51 | Fax | 0221 - 58 47 83 01 |
| info@dp-anwalt.de | Kontaktformular | |||