Der für die private Mandantschaft relevante Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts ist der Anlegerschutz. Im Zentrum steht hier das sog. Beratungsverschulden. Die rechtliche Begründung für eine Haftung der Bank ist im Grundsatz wenig kompliziert.
Wird ein Finanzprodukt nicht auf alleinige Initiative des Kunden, beispielsweise über das Internet, geordert, sondern auf “Empfehlung” eines Bankmitarbeiters, besteht zwischen Bank und Kunde regelmäßig ein sog. Beratungsvertrag. Wird dieser Beratungsvertrag durch eine sog. “Falschberatung” verletzt, hat die Bank grundsätzlich für den auf dem Beratungsfehler basierenden Schaden zu haften. Im Einzelfall der Praxis umstritten ist indes, ob die Beratung (insbesondere die Aufklärung über Anlagerisiken) als noch vertragsgemäß angesehen werden kann oder nicht. In diesen Diskurs mit Banken und Gerichten können wir unsere besonderen Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Kapitalmarktes einbringen.
Rechtsanwalt Dr. David Donner ist gelernter Bankkaufmann,
Rechtsanwalt Markus Christmann LL.M. seit Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
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