Außenhandelsrecht

Der Außenhandel gilt seit Jahren als Rückrad der deutschen Wirtschaft.

Das Außenwirtschaftsrecht bestimmt, ob und unter welchen Bedingungen Güter eingeführt oder ausgeführt werden können. Die rechtlichen Unterschiede zwischem nationalem und internationalem Geschäft sind graduell und hängen ab von der Frage, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Länder von einander abweichen.

Wir begleiten die Abwicklung von Export- und Import- Handelsgeschäften und sind mit den Modalitäten internationaler Handelsbeziehungen vertraut. Darüberhinaus beraten wir deutsche Unternehmen, die im Ausland Standorte gründen möchten, aber auch ausländische Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland investieren möchten.

Unsere Rechtsanwälte haben überwiegend selbst über lange Zeit im Ausland gelebt und gearbeitet und können ohne Inspruchnahme von externen Übersetzern in den Korrespondenzsprachen, Englisch, Portugiesisch und Russisch für Sie tätig werden.

Wir beraten insbesondere in folgenden Bereichen:

Speziell für folgende Regionen möchten wir uns als Ansprechpartner empfehlen:

Sprechen Sie uns an unter info@dp-anwalt.de oder
Tel. 0049 202-4297650.

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Master of Laws (LL.M.)
Solicitor (NSW/Australia)
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