Arzthaftungsrecht/Medizinrecht

Der Schwerpunkt des Arzthaftungs- und Medizinrechts befasst sich mit der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Kunst- oder Behandlungsfehler.

Der Begriff des ärztlichen Kunstfehlers umfasst insbesondere Diagnose-, Therapie und Organisationsfehler sowie mangelnde Aufklärung und Überwachungsverschulden. Kennzeichnend für einen Behandlungsfehler ist das Unterschreiten des Standards guter ärztlicher Behandlung.

Als Opfer eines solchen Fehlers steht man oft ratlos und verzweifelt vor der Frage:
„ Wie geht es jetzt weiter?“

Sie werden in der Regel mit Ihrem Anliegen einer adäquaten Schadensregulierung gegenüber dem Verursacher nicht weit kommen. Zumeist sehen Sie sich mit einer Versicherung konfrontiert. Diese versuchen vermehrt den Geschädigten von einer Anwaltskonsultation abzuhalten und bevorzugen es, wenn überhaupt, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hierzu werden Sie als Betroffener in der Regel aber kaum in der Lage sein, da es sich in solchen Fällen zumeist um verschiedene Schadenspositionen und damit verbundenen komplizierten Rechtsproblemen handelt bei denen Ihnen die Versicherer überlegen sind.

Falsche Rücksichtnahme gegenüber Krankenhaus oder ihrem behandelnden Arzt ist hier fehl am Platz. Bestehen Sie auf ihrem Recht.
Als Ansprechpartnerin für den Bereich Medizinrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Julia Riechert unter info@dp-anwalt.de oder Tel. 0202-4297650 gerne zur Verfügung.

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