Verfahren gegen J. Kachelmann: Revision der Staatsanwaltschaft
Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann OLG Mannheim
Datum: 06.06.2011
Revision der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat heute Revision gegen das Urteil der 5. Großen Strafkammer vom 31. Mai 2011 eingelegt. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom heutigen Tag wird verwiesen.
Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt vom Tage der Urteilsverkündung an gerechnet rund 3 ½ Monate.
Dr. Hirsch
Richter am Landgericht (stellvertretender Pressereferent)

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